ÖAMTC zu Besitzstörungsklagen: Gesetzgeber muss endlich handeln!

Fragwürdiges Geschäftsmodell: Mobilitätsclub wendet sich an Justizministerin Sporrer

Wien (OTS) – Der ÖAMTC fordert aufgrund des enormen Anstiegs an Besitzstörungsklagen und entsprechenden Androhungen endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen gegen die systematische und überzogene Abkassiererei. Daher hat sich der Mobilitätsclub schriftlich an Justizministerin Anna Sporrer gewandt: „Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. Den zum Teil unverschämten Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden,“ meint Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.

ÖAMTC-Erfolg bei Musterverfahren: “Klagen oft unzulässig”

Oft werden nach geringfügigen oder „erfundenen“ Parkvergehen teure Besitzstörungsklagen angedroht und mitunter hunderte Euro kassiert – mit dem klassischen Besitzschutz im Sinne des Gesetzgebers hat das nichts mehr zu tun. Begünstigt wird dieses Vorgehen dadurch, dass Gerichte Klagen oft recht freizügig stattgeben. Viele Fahrzeugbesitzer:innen fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und zahlen vorschnell – und tragen so indirekt zum Erfolg des „Geschäftsmodells“ bei.

In Wien ist die Lage besonders brisant. Vor etwa einem Jahr hat sich das dortige Landesgericht für Zivilrechtssachen mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit gewandt: Zwischen 2013 und 2023 sei die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Wiener Bezirksgerichten um 75 Prozent von 1.657 auf 2.869 angestiegen. Vor einigen Wochen hat nun dieses Landesgericht dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben. Martin Hoffer erklärt: “Es wurde, bindend für gleichartige Verfahren, festgestellt, dass man einer Klage durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich zuvorkommen kann. Wer eine Unterlassungserklärung abgibt und ernsthaft einen sogenannten ‚prätorischen Vergleich‘ anstrebt, beseitigt die Wiederholungsgefahr als wesentliches Element einer Besitzstörungsklage. Damit verlieren Besitzstörungsklagen ihre Grundlage.”

Dennoch reicht dieses Urteil aus Sicht des Mobilitätsclubs noch nicht aus, um die Geschäftemacherei nachhaltig abzustellen. Auch der Gesetzgeber muss wirksame Grenzen gegen die Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz setzen. Bis dahin empfiehlt Martin Hoffer allen Betroffenen, nicht klein beizugeben, sondern sich zum Beispiel beim ÖAMTC über rechtliche Möglichkeiten beraten zu lassen.

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